Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen

1. Geltungsbereich 

 

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle Verträge des Verlages mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über die Veröffentlichung von Anzeigen in Printmedien und im Internet. 

 

1.2 AGB's des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer Gültigkeit ausdrücklich zu.

 

2. Anzeigenauftrag

 

2.1 "Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen zu festen Terminen oder zum Abruf durch den Auftraggeber innerhalb eines vereinbarten Zeitraums zum Zweck der Verbreitung in einer Druckschrift oder im Internet.

 

2.2 Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verlag. 

 

3. Anzeigenabruf

 

Anzeigen, für die die Anzahl der Veröffentlichungen, nicht jedoch der Zeitpunkt der Veröffentlichung, festgelegt ist (Anzeigen auf Abruf), sind, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist in einem Auftrag das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag insgesamt innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 

 

4. Erstattung von Nachlässen und Rabatten 

 

Werden einzelne oder mehrere in einem Auftrag vereinbarte Abrufe aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 

 

5. Ablieferung von Anzeigenvorlagen

 

Vorlagen für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift oder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an bestimmten Plätzen im Internet veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Bei Nichteintreffen der Druckdaten bis zum in der Auftragsbestätigung genannten Druckunterlagenschluss berechnet der Verlag einen pauschalen Aufpreis von 100 €. 

 

6. Redaktionell gestaltete Anzeigen 

 

Anzeigen werden als solche, vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht. Der Verlag behält sich außerdem vor, Anzeigen, die nicht eindeutig als solche erkennbar sind, durch einen Rahmen grafisch vom redaktionellen Umfeld abzugrenzen. 

 

7. Ablehnung der Anzeigenveröffentlichung 

 

7.1 Der Verlag behält sich – ohne Anerkennung einer entsprechenden Überprüfungspflicht – vor, die Veröffentlichung von Anzeigen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. 

 

7.2 Die Ablehnung der Veröffentlichung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 

 

8. Anzeigenvorlagen und Proofs 

 

8.1 Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigendaten und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Vorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen den technischen Vorgaben des Verlages entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Bei Verzögerung der Datenanlieferung für Banner durch den Auftraggeber kann eine rechtzeitige Veröffentlichung seitens des Verlags nicht garantiert werden. 

 

8.2 Der Verlag berücksichtigt alle Korrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung der Proofs genannten Frist mitgeteilt werden. Proofs werden vom Verlag nicht geliefert. 

 

8.3 Die Kosten für Änderungen der Anzeigen, die der Verlag auf Wunsch des Auftraggebers vornimmt, trägt der Auftraggeber. 

 

9. Mängelhaftung, Haftung 

 

9.1 Der Auftraggeber hat die Anzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung auf etwaige Mängel hin zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Verlag innerhalb von einer Woche ab Veröffentlichung schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die veröffentlichte Anzeige als genehmigt. 

 

9.2 Entspricht die veröffentlichte Anzeige ganz oder teilweise nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, hat der Auftraggeber Anspruch auf Vergütungsminderung oder Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige, soweit der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Vergütungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. 

 

9.3 Der Verlag haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verlag – außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern vertragstypische Pflichten verletzt worden sind. In diesem Fall ist die Haftung des Verlages beschränkt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. 

 

9.4 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. 

 

10. Zahlungsbedingungen 

 

10.1 Die Rechnungstellung durch den Verlag erfolgt jeweils nach Veröffentlichung einer Anzeige; zahlbar innerhalb 14 Tage netto. 

 

10.2 Rechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Es besteht keine Möglichkeit der Vorauszahlung. 

 

10.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.  

 

11. Anzeigenbeleg 

 

Der Verlag liefert auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 

 

12. Garantie und Nutzungsrechtseinräumung 

 

12.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er alle für die Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Er alleine trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und der Ausgestaltung der für die Veröffentlichung vorgesehenen Text- und Bildmaterialien sowie eventuell mitgelieferter Werbemittel. Insofern stellt er den Verlag von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeigen gegen den Verlag erheben werden. 

 

12.2 Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, den Verlag über jegliche Beanstandung der veröffentlichten Anzeigen durch Dritte (Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen) unverzüglich zu unterrichten und den Verlag, soweit diese gegen ihn gerichtet sind, mit Informationen und zur Verfügung zu stellenden Unterlagen zu unterstützen. 

 

12.3 Der Auftraggeber räumt dem Verlag darüber hinaus an den Anzeigeninhalten und -ausgestaltungen alle für die Veröffentlichung in dem vertraglich vereinbarten Umfang erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf aus einer solchen und Bearbeitung. 

 

13. Allgemeines 

 

13.1 Der Anzeigenauftrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG). 

 

13.2 Erfüllungsort für alle Pflichten des Verkäufers ist der Sitz des Verlages. 

 

13.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 

 

14. Technische Vorgaben für die Anlieferung der Druckdaten 

 

14.1 Dateiformate: Geschlossene Dateien

  • Bevorzugtes Dateiformat PDF/X3
  • Alle im Dokument verwendeten Schriften sind einzubinden.
  • Eingebundene Bilder müssen eine Auflösung von mindestens 300 dpi aufweisen. 

14.2 Dateiaufbau: Format
 

Die Beschnittmaße für eine angeschnittene Anzeige betragen an Kopf, Fuß und Seiten 3 mm. Farbauswahl durch Vierfarbseparation nach Euroskala-Standard. Schmuckfarben sind in CMYK zu wandeln.