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Leseprobe Brandschutz

Aus unserem Lexikon "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“
Fachartikel „Brandschutz“ (zu den unterstrichenen Schlagwörtern im Text finden Sie in der original Software Verknüpfungen zu weitergehenden Informationen.)

Auszug:


Unter Brandschutz wird die Brandverhütung und die Brandbekämpfung verstanden. Häufig erfolgt aber eine Untergliederung nach den Begriffen vorbeugender und abwehrender Brandschutz.

Vorbeugender Brandschutz beinhaltet alle Vorkehrungen, die der Brandverhütung dienen und die geeignet sind, die Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Auch Vorbereitungen zum Löschen von Bränden und zum Retten von Menschen und Tieren aus Brandgefahren gehören dazu. Vorbeugender Brandschutz kann weiter untergliedert werden in
• baulichen (sowohl bauliche Maßnahmen als auch technische Anlagen) und
• organisatorischen Brandschutz (Ernstfall-Planung einschließlich der ökologischen Aspekte und Schulung der Mitarbeiter).
Zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen zählen die dem Brandschutz dienenden Anforderungen an Baustoffe, Bauteile und Bauarten sowie die Bildung von Brandabschnitten und die Schaffung von Rettungswegen. Die in der jeweiligen Landesbauordnung enthaltenen Vorgaben haben die Ziele:
1. die Standsicherheit im Brandfall möglichst zu erhalten
2. einzelne Bereiche gegen Brandübertritt abzuschotten
3. sichere Rettungs- und Angriffswege für die Feuerwehr zu gewährleisten.
Mindestanforderungen an den baulichen und abwehrenden Brandschutz für Industriebauten werden auf der Basis der Musterbauordnung in der "Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau" konkretisiert, die in den meisten Bundesländern als Technische Baubestimmung zur jeweiligen Landesbauordnung eingeführt ist.
Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten entsprechend der DIN 4102-1 in Klassen eingeteilt. Für Bauteile ist außerdem die Feuerwiderstandsdauer von Bedeutung. Sie wird durch genormte Prüfungen bestimmt und gibt die Mindestdauer in Minuten an, während der das Bauteil die festgelegten Anforderungen erfüllt. Entsprechend der Feuerwiderstandsdauer werden Feuerwiderstandsklassen unterschieden.
Unter der europäischen Bauprodukte-Richtlinie wird mittelfristig die Einteilung von Baustoffen und Bauteilen, die durch das Bauproduktegesetz erfasst werden, neu klassifiziert. Das Brandverhalten wird nach der neuen Norm DIN EN 13501-1 in 7 Klassen eingeteilt, wobei die Klassen B1 und B2 der DIN 4102-1 weiter aufgeteilt und zusätzliche Angaben zur Klassifizierung des Rauchverhaltens und des brennenden Abfallens/Abtropfens gemacht werden. Für Bodenbeläge gibt es eine eigenständige Klassifizierung. Die Feuerwiderstandsfähigkeit wird nach der DIN EN 13501-2 wie bisher durch Angabe der Zeitdauer klassifiziert. Vorangestellt werden der Zahl Kurzzeichen, welche die zu Grunde liegenden Kriterien, z. B. für Bauteile, angeben. Größere bauliche Abschnitte müssen in Brandabschnitte, z. B. durch Brandwände und feuerbeständige Decken bzw. selbsttätig schließende Brandschutztüren unterteilt werden. Rettungswege müssen direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen und entsprechend der UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" gekennzeichnet sein. Werden im Betrieb brennbare Gase eingesetzt, muss verhindert werden, dass brennbare Gase aus Betriebsräumen in andere Räume, die Zündquellen enthalten, gelangen können. Dazu müssen geeignete Maßnahmen zur Abdichtung von Abwasserkanälen, Kabel- und Rohrschächten usw. getroffen werden. Das können z. B. Tauchungen und Sandbetten sein.



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