DGUV Forum 3 / 2010
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist eines der zentralen Instrumente, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM individuelle Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben durch frühzeitige Intervention.Zum vollständigen Artikel
DGUV Forum
die Fachzeitschrift für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben und kann beim Verlag online bestellt werden.
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