ZB - Behinderte Menschen im Beruf 4/2011

Arbeitsmarkt

Wo bleibt die Teilhabe am Aufschwung?
Die deutsche Wirtschaft boomt, die Arbeitslosigkeit sinkt. Nur schwerbehinderte Menschen profitieren bislang kaum davon. Woran liegt das? Und was ist jetzt zu tun? Alle Beiträge aus dem neuen Heft sind auch nachzulesen unter www.integrationsaemter.de.
Trotz Entspannung am allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es immer noch viele schwerbehinderte Menschen, die keine Arbeit haben und deren Chancen bei der Arbeitsuche schlecht stehen, etwa weil sie aus Sicht des Marktes „zu alt“ sind. Das Schwerpunktthema der ZB zeichnet die Entwicklung der Arbeitslosigkeit seit der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 nach und erläutert wichtige Einflussfaktoren. Wir fragen: Warum profitieren Menschen mit Behinderung bisher kaum vom wirtschaftlichen Aufschwung? Und welche beruflichen Perspektiven haben sie? Fragen an den Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, und an Dr. Helga Seel vom der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).

Mit der Reportage „Schlafapnoe“ möchten wir auf eine wenig bekannte Erkrankung aufmerksam machen, an der in Deutschland schätzungsweise mehrere Millionen Menschen leiden. Sie zeigt, wie aus einer chronischen Funktionsstörung eine schwere Behinderung entstehen kann.

Die Bundesregierung hat den Ersten Staatenbericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen. Lesen Sie in diesem Heft mehr über die Maßnahmen im Bereich „Arbeit und Beschäftigung“.

Eine Benachteiligung behinderter Menschen verbietet auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – kurz AGG, das vor fünf Jahren in Kraft trat. Inzwischen hat sich das Bundesarbeitsgericht mehrfach dazu geäußert. Wir erläutern die „Spielregeln“ für die betriebliche Praxis.

Das beigelegte ZB info zieht eine Bilanz über die Arbeit der Integrationsämter im vergangenen Jahr und beschreibt die berufliche Situation schwerbehinderter Menschen.

Die ZB wird herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) und wendet sich insbesondere an das betriebliche Integrationsteam – bestehend aus der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- bzw. Personalrat und dem Beauftragten des Arbeitgebers.

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